Wind-See-Gesetz jetzt rechtssicher gestalten
Mit dem Energiesicherheitsgesetz wird auch das Windenergie-auf-See-Gesetz geändert. Zu den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz äußert sich der BWO wie folgt:
„Die vom Bundeskabinett geplanten Änderungen sind rein redaktioneller Natur und reichen nicht aus, um das Wind-See-Gesetz und damit die künftigen Ausschreibungsrunden rechtssicher zu gestalten. Wir reden über Investitionen in Multi-Milliardenbereich. Die Bieter für den Betrieb von Offshore-Windparks benötigen daher rechtssichere und wasserdichte Bestimmungen, um ein „level-playing-field“ bei den Ausschreibungen zu schaffen. Hier bitten wir die Abgeordneten des Bundestages, im parlamentarischen Verfahren genau hinzusehen.“
(Stefan Thimm, BWO-Geschäftsführer)