BWO-Stellungnahme zum
Entwurf zur 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025

 

Am 20. Juli hat der BWO seine Stellungnahme zu der Konsultation zum zweiten Änderungsantrag des Flächenentwicklungsplans 2025 eingereicht. In der Stellungnahme spricht sich der BWO klar für attraktivere Flächen, Planungssicherheit bei Ausschreibungs- und Inbetriebnahme-Jahren und einen größeren Fokus auf Grenzüberschreitende Offshore-Kooperationsprojekte aus.

Kernposition

In der Stellungnahme fordert der BWO: 

  • Die Erhöhung der Flächenattraktivität von N.10.1 & N.10.2: Hierbei spricht sich der BWO für die vom BSH vorgeschlagende Option 3 aus. Zusätzlich sollte eine Alternativlösung geprüft werden, bei welcher N.10.2 mit Anbindung an Nor-9.3 nach N-6.8 verschoben wird.

  • Eine Abschattungsoptimierte Ausbaureihenfolge: Hier unterstützt der BWO die Verschiebung von N.12.4 und N.12.5 sowie N.6.8 und N.12.6 um zukünftige Vollaststunden und damit Erträge zu erhöhen.

  • Zeitliche Festlegung der Ausschreibungs- und Inbetriebnahme-Jahre aller Flächen: Der BWO spricht sich für eine langfristige Festlegung von Ausschreibungs- sowie Inbetriebnahme-Jahren aus, um Risiken, z.B. durch Abschattungen, zu minimieren und Planungssicherheit für Entwickler und die gesamte Wertschöpfungskette zu schaffen.

  • Grenzüberschreitende Offshore-Kooperationsprojekte weiter voranbringen: Hier sieht der BWO eine zentrale Optimierungsmaßnahme für einen kosteneffizienten Offshore Windausbau, welche langfristig auch in der Fortschreibung des FEP berücksichtigt werden sollte.