Staat muss für den Schutz von Offshore-Windparks sorgen:
KRITIS-Dachgesetz schnellstmöglich umsetzen!
Berlin, 8. November 2024. „Der aktuelle Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz bleibt bei der Frage unklar, wie weit der Staat die Betreiber von Offshore-Windanlagen für deren Schutz in die Verantwortung nehmen möchte. Diese Klarheit benötigt die Branche. Wir betrachten den Schutz vor Angriffen als staatliche Hoheitsaufgabe, die nicht an Betreiber von Offshore Windparks delegiert werden darf“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
„Die Betreiber von Offshore-Windparks wünschen sich zudem einen offenen Dialog über die mit dem KRITIS- Dachgesetz verbundenen Anforderungen. Der neue Entwurf nennt zum Beispiel explizit den ‚Schutz der maritimen Infrastruktur‘. Diesen neuen Wortlaut begrüßen wir. Trotzdem bleibt für uns unklar, welche Konsequenzen sich daraus für Betreiber ergeben. Diese Aufgaben über Verordnungen des Bundesinnenministeriums zu regeln, bietet nicht die notwendige Transparenz und keine ausreichenden Beteiligungsmöglichkeiten. Wir sind an pragmatischen Lösungen mit schnellstmöglichen Meldewegen interessiert – hierzu lässt der aktuelle Entwurf einige Fragen offen. Als eine unmittelbar betroffene Branche wünschen wir uns unter anderem, an der Erstellung der Resilienzpläne beteiligt zu sein“, fügt er hinzu.
„Physische, digitale oder hybride Angriffe können in der aktuellen geopolitischen Lage jederzeit passieren. Es ist daher wichtig, rasch in einem Gesetz den Schutz kritischer Infrastruktur wie Offshore-Windparks sicherzustellen“, so Thimm.
Hintergrund:
Am 6. November wurde das “Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen” – auch KRITIS-Dachgesetz genannt – vom Bundeskabinett beschlossen. Offshore-Windparks fallen dabei als Betreiber kritischer Anlagen unter diese Gesetzgebung.