Offshore-Ausschreibung der Bundesnetzagentur

31. Januar 2023

„Wir freuen uns, dass die Ausschreibung der Bundesnetzagentur für die nicht zentral voruntersuchten Flächen jetzt offiziell verkündet wurde. Die deutliche Reduktion der Gebotsstufen wie vom BWO während der Konsultation gefordert, sehen wir als wichtigen Schritt auf die Betreiber zu. Die jetzige Höhe der Gebotsstufen entspricht eher unseren Vorstellungen“, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Das Festhalten an einer ungedeckelten Gebotskomponente bewertet der BWO jedoch weiterhin kritisch.

Hintergrund: Das Ausschreibungsverfahren für die nicht zentral voruntersuchten Flächen sieht vor, dass im Falle mehrerer Null Cent Gebote ein „dynamisches Gebotsverfahren“ durchgeführt werden soll. Bei diesem müssen die Bieter ihre Bereitschaft für eine Zahlung bekanntgeben und der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft erhält den Zuschlag Im Zuge der Konsultation der Branche hat die Bundesnetzagentur die ursprünglich vorgeschlagene Höhe der Gebotsstufen von 150.000 € auf 30.000 (bzw. 15.000 €) reduziert, wie vom BWO gefordert. Der BWO kritisiert zudem weiterhin, dass die Höhe der Gebotskomponente nicht nach oben gedeckelt ist.