Mehr Stromertrag, mehr Wettbewerb: BWO begrüßt neue Flächenplanung

Berlin, 8. Oktober 2026. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2025 veröffentlicht. Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßt die neue Flächenplanung. Besonders positiv bewertet der Verband die geringeren Leistungsdichten im Gebiet N-10, die Aufteilung großer Flächen und die stärkere Orientierung am tatsächlichen Stromertrag. Zugleich fordert der BWO, das Ausschreibungsdesign so zu gestalten, dass Wettbewerb und Akteursvielfalt gestärkt werden.

Mit der 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 passt das BSH die Flächenplanung für die deutsche Nordsee an und setzt stärker auf den tatsächlichen Stromertrag. Zentralen Änderungen sind angepasste Leistungsdichten, neue und veränderte Flächenzuschnitte sowie eine zeitliche Neuordnung einzelner Flächen.

Dafür werden im Gebiet N-10 die Leistungsdichten gesenkt und eine bislang geplante 2-GW-Fläche in zwei kleinere Flächen aufgeteilt. Zudem wird die Fläche von 195 km² auf 259 km² vergrößert.

Bezeichnung Fläche

Grundfläche [km²]

vrs. zu installierende Leistung [MW]

N-10.1

Neu: 87 km²

Zuvor: 151 km²

Neu: 1.000 MW

Zuvor: 2.000 MW

N-10.2

Neu 45 km²

Zuvor: 31 km²

500 MW

Neu: N-10.3

92 km²

1.000 MW

Damit nähert sich die Planung der BWO-Forderung an, die Leistungsdichte grundsätzlich auf höchstens 8 MW/km² zu begrenzen. Geringere Leistungsdichten können Abschattungseffekte reduzieren und damit den Stromertrag verbessern.

„Die neue Planung rückt den Stromertrag stärker in den Mittelpunkt. Weniger Abschattung und kleinere Flächenzuschnitte verbessern die Bedingungen für wirtschaftliche und realisierbare Offshore-Windprojekte“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

Ausschreibungen 2027: BWO fordert maximal einen Zuschlag pro Bieter

Positiv bewertet der BWO, dass die neuen Flächenzuschnitte kleinere Losgrößen ermöglichen. Flächen mit einer Leistung von rund 1 GW können den Wettbewerb stärken und die Beteiligung unterschiedlicher Akteure an den Ausschreibungen erleichtern.

Für 2027 sind insgesamt vier Gigawatt auf fünf Flächen vorgesehen:

  • N-10.1 mit 1 GW
  • N-10.2 mit 0,5 GW
  • N-10.3 mit 1 GW
  • N-13.1 mit 0,5 GW
  • N-13.2 mit 1 GW

„Flächen von rund 1 GW stärken Wettbewerb und Akteursvielfalt. Deshalb sollte das Ausschreibungsdesign zusätzlich vorsehen, dass ein Bieter pro Ausschreibungsrunde höchstens einen Zuschlag erhalten kann. So lassen sich Klumpenrisiken begrenzen und die Realisierung auf mehrere Akteure verteilen“, so Thimm.

Flächenplanung und Ausschreibungsdesign müssen zusammenspielen

Aus Sicht des BWO muss die Flächenplanung nun mit einem Ausschreibungsdesign verbunden werden, das Investitionen ermöglicht und Projekte tatsächlich in die Umsetzung bringt. Die laufende Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sollte deshalb ein CfD-only-Modell vorsehen. Zudem fordert der BWO eine verbindliche Indexierung der im CfD vereinbarten Zuschlagswerte an die Entwicklung relevanter Kosten. Das senkt Finanzierungsrisiken und erhöht die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte.

Hintergrund zum Flächenentwicklungsplan

Der Flächenentwicklungsplan legt fest, wo und in welchem Umfang Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee entstehen können. Er bestimmt unter anderem die Flächen für Windenergieanlagen, ihre zeitliche Ausschreibungs- und Netzanschluss-Reihenfolge und die geplante Leistung. Darüber hinaus enthält der FEP Vorgaben für Stromleitungen und Netzanbindungen.

Über den BWO

Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) ist die politische Interessenvertretung der Offshore-Wind-Branche in Deutschland. Wir bündeln die fachliche Expertise der Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von den Herstellern über die Entwickler und Betreiber bis hin zu den Dienstleistern der Offshore-Windenergie. Für Politik und Behörden auf Bundes- und Landesebene ist der BWO zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen der Windenergie auf See.