EnWG-Novelle: Keine Selbstbehalte für Offshore-Windpark-Betreiber und längere Realisierungsfristen
Berlin, 25.09.2024. Mit der ersten Lesung im Bundestag beginnt am 26. September die parlamentarische Beratung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Der Bundesverband Windenergie Offshore e.V. (BWO) ruft den Gesetzgeber auf, die Gelegenheit für eine Erhöhung der Investitionssicherheit und der Realisierungswahrscheinlichkeit für Offshore-Windparks (OWP) zu ergreifen. Für den Offshore-Wind-Ausbau hinderliche Regeln finden sich auch im Windenergie-auf-SeeGesetz (WindSeeG). Das Gesetz sollte daher ebenfalls angepasst werden.
„Wer in einer Auktion den Zuschlag für einen Offshore-Windpark bekommt, sollte sichergehen können, dass sich die Investition lohnt. Nur dann werden ausreichend neue Windräder auf See aufgestellt, um der Industrie grünen Strom zu liefern und die Offshore-Wind-Ausbauziele zu erreichen. Der BWO schlägt deshalb als Änderung im Energiewirtschaftsgesetz vor, die zeitlichen und finanziellen Selbstbehalte zu streichen“, sagt Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO.
„Bisher erhalten die OWP-Betreiber erst ab dem 91. Tag der Netzanschlussverzögerung eine Entschädigung von lediglich 90 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung oder des Monatsmarktwertes.
Gleichzeitig: Änderungen an der aktuellen Fassung des WindSeeG
Auch beim WindSeeG sieht der BWO Handlungsbedarf: „Die Realisierungsfristen für die Errichtung von Windparks sollten angepasst werden. Hierfür müssen im WindSeeG der Zeitpunkt für den Nachweis der technischen Betriebsbereitschaft verlängert, ein stufenweises Anwachsen der Pönalen verankert und der zwangsweise Widerruf des Zuschlages abgeschafft werden“, so Thimm.
Hintergrund:
Im Zuge der letzten Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes wurde die Realisierungsfrist nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG 2023 für die Fertigstellung des Offshore-Windparks nach dem verbindlichem Fertigstellungstermin der Netzanschlüsse von 18 auf sechs Monate verkürzt. Angesichts der gewachsenen Größe der Offshore-Wind-Flächen und der zu installierenden Leistung stellt dies in diesem Zeitraum eine kaum zu bewältigende Herausforderung für die Betreiber von Offshore-Windparks dar.
Die Stellungnahme ist hier zu finden.