EEG: BWO fordert indexierte Differenzverträge für Offshore-Windenergie

 

Der BWO begrüßt in seiner Stellungnahme zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die europarechtlich vorgegebene Umstellung auf zweiseitige Differenzverträge und den stärkeren Fokus auf internationale Offshore-Kooperationsprojekte. Für ein investitionssicheres und realisierungsorientiertes Auktionsdesign müssen die Differenzverträge für Offshore-Windenergie im EEG und im Windenergie-auf-See-Gesetz indexiert werden.

Der BWO empfiehlt mindestens eine Indexierung auf Basis des Verbraucherpreisindexes vom Zuschlag bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine zweiphasige Indexierung anhand sektorspezifischer Kostenindikatoren bildet die tatsächliche Kostenentwicklung in Bau und Betrieb genauer ab. Die Regelungen für grenzüberschreitende Offshore-Kooperationsprojekte sollten ebenfalls unmittelbar im Gesetz verankert werden.

Hier finden Sie die vollständige BWO-Stellungnahme zum EEG. ↓