BWO-Stellungnahme zur Eignungsprüfung der Flächen N-13.1 und N-13.2

Aus Sicht des BWO ist bei der Eignungsprüfung der Flächen N-13.1 und N-13.2 folgende Punkte besonders zu beachten:

  • Der BWO fordert eine Leistungsdichte von höchstens 8 MW/km² und lehnt eine verpflichtende Überbauung auf der kleinen Fläche ab, da sie Ertrag und Ausschreibungserfolg gefährdet.

  • Der BWO fordert zudem, Monitoringvorgaben und Einschränkungen für Rammarbeiten vor der Ausschreibung eindeutig, vollständig und kalkulierbar festzulegen.

  • Der BWO begrüßt schallarme Gründungsverfahren und fordert technologieneutrale Anforderungen auf Grundlage der geltenden Schallschutzwerte. Zudem müssen die zeitlichen Einschränkungen für
    Gründungsarbeiten eindeutig geregelt werden.

 

Hier finden Sie die vollständige BWO-Stellungnahme zur „Eignungsprüfung der Flächen N-13.1 und N-13.2“ ↓