BWO-Stellungnahme zur Eignungsprüfung der Flächen N-13.1 und N-13.2
Aus Sicht des BWO ist bei der Eignungsprüfung der Flächen N-13.1 und N-13.2 folgende Punkte besonders zu beachten:
- Der BWO fordert eine Leistungsdichte von höchstens 8 MW/km² und lehnt eine verpflichtende Überbauung auf der kleinen Fläche ab, da sie Ertrag und Ausschreibungserfolg gefährdet.
- Der BWO fordert zudem, Monitoringvorgaben und Einschränkungen für Rammarbeiten vor der Ausschreibung eindeutig, vollständig und kalkulierbar festzulegen.
- Der BWO begrüßt schallarme Gründungsverfahren und fordert technologieneutrale Anforderungen auf Grundlage der geltenden Schallschutzwerte. Zudem müssen die zeitlichen Einschränkungen für
Gründungsarbeiten eindeutig geregelt werden.
Hier finden Sie die vollständige BWO-Stellungnahme zur „Eignungsprüfung der Flächen N-13.1 und N-13.2“ ↓