Verbindlichkeit von Netzanbindungsterminen zur Bekanntgabe der Auktionen
Die rechtzeitige Bereitstellung der Netzanbindung ist eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der gesetzlichen Offshore-Ausbauziele. Offshore-Windparks können nur dann planmäßig errichtet, finanziert und in Betrieb genommen werden, wenn die zugehörigen Netzanschlüsse termingerecht zur Verfügung stehen. Verzögerungen bei der Netzanbindung führen nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Projekte, sondern gefährden auch den vorgesehenen Ausbaupfad der Offshore-Windenergie insgesamt. Die Absicherung des Risikos verspäteter Netzanbindungen ist daher von grundlegender Bedeutung, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und einen synchroni-sierten Ausbau von Offshore-Erzeugung und Netzinfrastruktur sicherzustellen.
Aus diesem Grund fordert der BWO in diesem Positionspapier:
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Der BWO hält es für erforderlich die Verbindlichkeit des Fertigstellungstermins der Offshore-Anbindungsleitung spätestens zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Auktionen herzustellen. Das sollte noch in der laufenden Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Wind-SeeG) 2026 aufgenommen werden. Die im Kabinettsentwurf zum WindSeeG vom September 2026 enthaltenen Änderungen zu § 17e EnWG sind als erste wichtige Schritte ausdrücklich zu begrüßen, sollten allerdings konsequent um mehr Verbindlichkeit bei den Netzanbindungster-minen weitergedacht werden.
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Zudem lehnt der BWO in diesem Papier die im Rahmen der WindSeeG-Novelle von den ÜNB vorgeschlagenen Einführung eines neuen Meilensteins klar ab.