BWO gibt Stellungnahme zum 2. Feststellungsverfahren der BNetzA zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ab

18. September 2020

Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V. hat eine Stellungnahme zum 2. Feststellungsverfahren der BNetzA zur Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung abgegeben. Wir begrüßen den eingeleiteten Konsultationsprozess zur Festlegung weiterer Übergangsfristen über den 30. Juni 2021 hinaus. Übergangsfristen sind aus unserer Sicht absolut notwendig, um ausreichend Zeit für die Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen der BNK-Umrüstung zu schaffen. Eine Umsetzung der BNK-Umrüstung ist offshore unmöglich bis kommendes Jahr zu realisieren. Dies gilt ebenso für das Gros der Anlagen im Onshore-Bereich. In diesem Zuge verweisen wir auch noch einmal auf das gemeinsame Verbändeschreiben vom 14. Juli dieses Jahres (s.u.).

Vor dem Hintergrund der langen Planungs- und Realisierungshorizonte im Offshore-Bereich, die durch die die Corona-Pandemie zusätzlich beeinflusst werden, hoffen wir darauf, dass die BNetzA möglichst zeitnah eine Entscheidung nach dem 11. September treffen kann, um den betroffenen Unternehmen schnell die dringend benötigte Planungssicherheit zu geben.

Die vollständige Stellungnahme sowie das Verbändeschreiben können Sie in der Anlage herunterladen.

 

Anlagen:

Ansprechpartner/in:

Lena Dettmer

Leiterin Kommunikation

Telefon: +49 (30) 28 444 650
Email: l.dettmer@bwo-offshorewind.de