Verfassungsbeschwerde gegen WindSeeG teilweise erfolgreich
„Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass der entschädigungslose Ausschluss des Projektes Kaikas von zukünftigen Ausschreibungen nicht rechtmäßig war", erläutert Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO.