BWO begrüßt geplante EEG-Definition von grünem Wasserstoff

17. Mai 2021

„Das Bundeswirtschaftsministerium legt mit dem Entwurf der Verordnung den Grundstein für die Befreiung von Grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage – ein absolut richtiger und wichtiger Schritt. Noch in dieser Legislatur muss die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland angereizt und für ein Level-Playing-Field gesorgt werden. Unseres Erachtens besteht jedoch kein Grund für eine Beschränkung auf 6.000 Vollbenutzungsstunden, da dies die Wirtschaftlichkeit der Elektrolyseure unnötig einschränkt.“
(Stefan Thimm, Geschäftsführer BWO e.V.)

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat vergangene Woche den Entwurf einer Artikelverordnung zur Umsetzung des EEG 2021 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Verordnung definiert unter anderem Anforderungen an „Grünen Wasserstoff“ zur Befreiung von der EEG-Umlage und soll noch im Juni in Kraft treten. Mit der vorgesehenen Befreiung von der EEG-Umlage für Elektrolyseure soll die Produktion von Grünem Wasserstoff in Deutschland gefördert werden, sofern sie nachweislich Grünstrom für die Produktion des Wasserstoffs einsetzen.